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Die Rechte von Schiffspassagieren bei Verspätung oder Annullierung eines Passagierschiffes / Autofähre

Seit dem 18. Dezember 2012 gilt eine neue EU-Verordnung (1177/2010), nach der Schiffspassagiere im Falle einer großen Verspätung oder Annulierung im See- und Binnenschiffsverkehr mehr Rechte haben.
Diese Verordnung gilt für alle Passagierschiffe / Fährschiffe wo der Ziel- oder Abgangshafen in einem EU-Land liegt und nur dann, wenn die Verspätung bzw. Annulierung nicht wegen höhere Gewalt, z.B. schlechtes Wetter etc., begründet ist.
Ausgenommen von dieser EU-Verordnung sind kleine Passagierschiffe mit weniger als 12 zugelassenen Fahrgäste oder Fähren, die weniger als 500 Meter zurücklegen (z.B. einige Flußfähren), des weiteren gilt diese EU-Verordnung nicht für Ausflugs- oder Besichtigungsschiffe mit einer Kapazität von maximal 36 Fahrgästen.
Folgende Fahrgastrechte haben Schiffespassagier nach der neuen EU-Verordnung bei einer Verspätung oder Annulierung eines Passagierschiffes:

  1. ab einer Verspätung von 90 Minuten stehen betroffenen Schiffspassagiere ein kostenloser Imbiss und Erfrischungsgetränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu.
  2. bei einer Verspätung oder Annullierung, die für einen Schiffspassagier Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten bedeuten, muss der Schiffsbetreiber bzw. die Reederei für die entstandenen Zusatzkosten (Übernachtungskosten und Transferkosten) aufkommen bzw. eine zumutbare Übernachtung an Bord des Schiffes anbieten. Diese Regelung gilt allerdings für maximal 3 Übernachtungen und nur bis maximal 80 Euro pro Person und Übernachtung.
    Will der Schiffspassagier keine alternative Verbindung und tritt lieber wieder die Heimreise an, so muss der Schiffsbetreiber den Fahrpreis für die nicht genutzte Schiffsreise erstattten.
  3. anteilige Rückerstattung des Fahrpreises:
    Rückerstattung gilt bei...
    25% einer Verspätung von über 1 bis 2 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von bis zu 4 Stunden
    25% einer Verspätung von über 2 bis 3 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von 4 bis 8 Stunden
    25% einer Verspätung von über 3 bis 6 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von 8 bis 24 Stunden
    25% einer Verspätung von über 6 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von mehr als 24 Stunden
    50% einer Verspätung von über 2 bis 4 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von bis zu 4 Stunden
    50% einer Verspätung von über 4 bis 6 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von 4 bis 8 Stunden
    50% einer Verspätung von über 6 bis 12 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von 8 bis 24 Stunden
    50% einer Verspätung von über 12 Stunden und bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von mehr als 24 Stunden

    a.) bei einer Verspätung von über einer Stunde bei Schiffsverbindungen mit einer regulären Fahrzeit von bis zu 4 Stunden

Quellen:
1.) rp-online.de -> Reisen -> Kreuzfahrten: "Verspätung und Annullierungen Mehr Rechte für Schiffspassagiere", 24.10.2012
2.) eur-lex.europa.eu -> Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 Text von Bedeutung für den EWR -> Verordnung im Wortlaut bitte hier klicken

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letzte Aktualisierung: 02-Okt-2013


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